Kostenübernahme

Abrechnung über die
Berufsgenossenschaft

Als ermächtigte Stelle rechnen wir die Lehrgangsgebühren für betriebliche Ersthelfer direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.

Wichtige Informationen

Die Kostenübernahme für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer erfolgt in der Regel durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Der Kurs ist für Sie kostenfrei.

Damit wir direkt abrechnen können, benötigen wir zum Kurstag das vollständig ausgefüllte und im Original unterschriebene Abrechnungsformular.

Standard Abrechnungsformular

Für die meisten BGs (außer Sonderfälle unten)

BG Formular PDF Download

Ausnahmen & Sonderregelungen

BGW
Online Pflicht

BGW (Wohlfahrtspflege)

Die BGW erfordert eine vorherige Online-Reservierung. Das generierte Formular muss zum Kurs mitgebracht werden.

Zum BGW Portal
BGN
Stammblatt

BGN (Nahrungsmittel)

Für die BGN benötigen Sie das "Stammblatt für Aus- und Fortbildung". Dieses muss vorab bei der BGN angefordert werden.

BGN Infos

Öffentlicher Dienst & Bildung (Unfallkassen)

Gutscheine

Bei Unfallkassen (z.B. Unfallkasse Hessen, KUVB, LUK) sowie bei der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) müssen im Vorfeld Gutscheine beantragt werden. Dies gilt insbesondere für Schulen, Kitas und Hochschulen.

Checkliste für den Kurstag

1

Passendes Formular besorgen

Standardformular, BGW-Buchungsbestätigung oder Gutschein der Unfallkasse.

2

Vollständig ausfüllen

Firmenstempel und Mitgliedsnummer der BG nicht vergessen.

3

Unterschrift (Wichtig!)

Das Formular muss vom Arbeitgeber bzw. Einrichtungsleiter unterschrieben sein.

4

Zum Kurs mitbringen

Geben Sie das Originalformular bitte direkt beim Ausbilder ab.